Entbuschung

Vielerorts sind landwirtschaftlich oder anderweitig genutzte Flächen mit der Zeit aufgegeben worden und mit Sträuchern und Bäumen zugewachsen. Dadurch gingen jedoch zum Teil wertvolle Grünlandflächen mit hoher Artenvielfalt verloren, z.B. Obstwiesen, Nasswiesen, Weinberge oder Steinbrüche. Mittlerweile wurde ihr Wert wiedererkannt. Die Entbuschung, also Entfernung von holzigem Aufwuchs, ist oft der erste Schritt hin zur Entwicklung und Optimierung eines Biotops. Dichte Vegetation und Brombeeren können noch problemlos gemulcht werden. Bei Sträuchern wird es schon aufwendiger, denn sie müssen oft mit der Säge abgesägt, zerkleinert und anschließend von der Fläche geräumt werden. Wenn aus Sträuchern bereits Bäume geworden sind, wird aus der Entbuschung bereits eine Rodung. Doch auch dies ist kein Problem, sofern die Fläche noch nicht als Wald eingetragen ist oder eine entsprechende Umwandlungsgenehmigung vorliegt.

 

Entbuschungen werden in der Regel vorgenommen, um Flächen in Grünland umzuwandeln, ökologisch aufzuwerten und bewirtschaftbar zu gestalten. Im Natur- und Artenschutz sind sie deshalb eine wichtige Maßnahme bei der Landschaftspflege. Doch auch um Grünland und Gärten wieder nutzbar zu machen, sind gelegentlich Entbuschungen notwendig. Von der Beratung über das Genehmigungsverfahren bis zur Umsetzung: Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Projekt!

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